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Standanmeldung

Die Standanmeldung für das Parkfest 2024 ist bald online.

Rechtliches:

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Stand. Sollte die Vergabe eines Standplatzes nicht zustande kommen, werden lediglich die gezahlten Standgebühren erstattet. Weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

2. Als angemeldet gilt ein Stand, wenn der Anmeldebogen den Veranstalter*innen übermittelt, die Anmeldung bestätigt und der Kostenbeitrag bezahlt wurde. Die Bestätigung erfolgt immer per E-Mail. Ein Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Veranstalter*innen möglich. Bei Rücktritten bis zu 14 Tage vor dem Fest wird der Kostenbeitrag zurück erstattet. Spätere Rücktritte erhalten den Kostenbeitrag nur zurück, wenn der Veranstalter geeigneten Ersatz für den Stand gefunden hat. Für den Fall, dass kein Ersatz gefunden werden kann, gibt es keinen Rechtsanspruch auf den geleisteten Kostenbeitrag.

3. Bei Nichterscheinen kann der angemietete Stand von anderen Personen benutzt werden. Die Kosten für die Anmietung trägt die Anmelder*in.

4. Die Anmelder*in übernimmt die Verantwortung für alle Risiken und Gefahren, die durch die Nutzung des Standes entstehen. Sie trägt dafür Sorge, dass der Stand nach Ende der Veranstaltung in ordentlichem Zustand übergeben wird.

5. Am Stand ist das Abspielen jeglicher Musik untersagt!